Fachschule


Die berufliche Weiterbildung zum/zur Staatlich geprüften Techniker/in baut auf einer abgeschlossenen Berufsausbildung und einer mindestens 1-jährigen Berufserfahrung auf.

Der/Die Techniker/in ist eine Fachkraft, die in Führungs- und Managementfunktionen der mittleren Ebene von Unternehmen, Behörden und Verbänden sowie als Mitarbeiter/in in der Ausbildung eingesetzt wird. Ziel der beruflichen Weiterbildung zum/zur Staatlich geprüften Techniker/in ist es, Fachkräfte mit einschlägiger Berufserfahrung für die Lösung technischer Probleme unter Berücksichtigung wirtschaftlicher, sozialer und ökologischer Aspekte im Bereich ihrer jeweiligen Aufgabenstellung auszubilden. Zur praxisnahen Gestaltung des Unterrichts steht an der Richard-Hartmann-Schule eine umfangreiche moderne Laborausstattung und ein qualifiziertes Team zur Verfügung.

Ablauf der Ausbildung

Der/Die Staatlich geprüfte Techniker/in ist seit 1994 ein anerkannter Abschluss in der Europäischen Union. Diese Ausbildung berechtigt den Titel „Staatlich geprüfter Techniker/in“ zu führen. Die Ausbildung ist kostenlos.

Es gibt zwei mögliche Wege der Ausbildung:

  • Die Vollzeitausbildung, in der die Fortbildung zum Techniker innerhalb von 2 Jahren erfolgt und mit einer staatlichen Prüfung abschließt.
  • Die Teilzeitausbildung mit gleichen Inhalten und Abschlüssen wie in der Vollzeitausbildung – allerdings innerhalb von 4 Jahren.

Der Unterricht findet Mittwoch und Donnerstag 16:30 Uhr bis 21:30 Uhr sowie am Sonnabend von 7:00 Uhr bis 12:00 Uhr statt.

Ausbildungsinhalte

Die Ausbildung umfasst fachrichtungsübergreifende und fachrichtungsbezogene Inhalte. Die Ausbildung findet sehr praxisnah in Form von praktischen Versuchen und Übungen sowie Lehrveranstaltungen in Seminarform statt.

Die Herausbildung berufspraktischer Kompetenzen steht im Mittelpunkt.

Der Erwerb der Fachhochschulreife ist durch Belegung zusätzlicher Lehrveranstaltungen im Fach Mathematik möglich.

Zusätzlich bieten wir an:

Zugangsbedingungen

Für die Aufnahme in die Fachschule Technik sind folgende Bedingungen zu erfüllen:

oder

  • der erfolgreiche Abschluss der Berufsschule in einer nicht einschlägigen Berufsausbildung oder ein gleichwertiger Bildungsstand und
  • eine einschlägige Berufstätigkeit von mindestens fünf Jahren.

Können zum Zeitpunkt der Aufnahmeentscheidung noch nicht alle Aufnahmevoraussetzungen nachgewiesen werden und ist zu erwarten, dass diese bis zum Schuljahresbeginn erfüllt sind, erfolgt die Aufnahmeentscheidung unter Vorbehalt.

Die Dauer der für die Aufnahme erforderlichen Berufstätigkeit verlängert sich bei einer Teilzeitbeschäftigung entsprechend. Sie verringert sich auf Antrag um höchstens die Hälfte auf mindestens ein halbes Jahr, wenn die Ausbildung in Teilzeitform durchgeführt wird und durch eine Nebenbestimmung in der Aufnahmeentscheidung gesichert ist, dass die noch fehlende Dauer der Tätigkeit während der schulischen Ausbildung abgeleistet wird.


Formular Aufnahmeantrag

Antrag Fachschule

Kurzbeschreibung der Berufsbilder (inkl. Stundentafel)


Informationen zum Aufstiegs-BaföG

https://www.aufstiegs-bafoeg.de/

BAföG-Rechner

Ob Sie Anspruch auf das Aufstiegs-BAföG haben, können Sie durch klick auf den Link Rechner erfahren.


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